Costa Rica
Amtsgericht entscheidet - „Wenige Gehminuten“: Hotelbeschreibung kostet Reiseveranstalter 1795 Euro
Das Amtsgericht München hat sich damit auseinandergesetzt, ob ein 1,3 Kilometer entferntes Hotel als „nur wenige Gehminuten vom Strand“ liegend beschrieben werden kann. Die Richter fanden zu dieser Frage eine klare Entscheidung.